AQUATEQ SWEDEN AB ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Bedingungen und Konditionen. Alle Bestellungen (eine Bestellung oder mehrere Bestellungen werden im Folgenden zusammen als "Bestellungen" bezeichnet), die von dem Unternehmen, das Waren und Dienstleistungen von AquaTeq Sweden AB ("Verkäufer") erwirbt ("Käufer"), aufgegeben werden, setzen ausdrücklich die Zustimmung des Käufers zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ("Bedingungen") voraus. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen und vorbehaltlich wirksamer Händlerverträge sichert der Verkäufer zu, dass er keinen anderen Bedingungen zugestimmt hat, die auf die Bestellungen anwendbar sind, und solche anderen Bedingungen werden hiermit ausdrücklich vom Verkäufer zurückgewiesen. Bestellungen, Mitteilungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, Handelsbräuche und Geschäftsabläufe zwischen dem Verkäufer und dem Käufer können diese Geschäftsbedingungen nicht ändern, modifizieren oder abändern, es sei denn, es wird hierin etwas anderes angegeben oder gestattet. Durch die Erteilung von Aufträgen erklärt der Käufer ausdrücklich, dass er diese Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und sie akzeptiert.
Alle vom Verkäufer gelieferten Produkte werden gemäß diesen Geschäftsbedingungen verkauft, die von Zeit zu Zeit vom Verkäufer geändert werden können, vorbehaltlich aller gültigen Händlerverträge. Diese Geschäftsbedingungen können vom Verkäufer jederzeit und ohne Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen geändert, modifiziert, ergänzt oder anderweitig modifiziert werden.
2. Kostenvoranschläge. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, ist das Angebot des Verkäufers dreißig (30) Tage ab seinem Datum gültig und kann vom Verkäufer vor Erhalt der entsprechenden Annahme des Käufers geändert oder zurückgezogen werden.
Zahlung/Preise. Sofern nicht anders angegeben oder vom Verkäufer bestätigt, sind die Zahlungsbedingungen dreißig (30) Tage netto ab dem Datum einer von AquaTeq ausgestellten Rechnung für Bestellungen. Die Zahlung für alle fälligen Produkte erfolgt gemäß den auf der Vorderseite der Rechnung und des Angebots des Verkäufers angegebenen Bedingungen, es sei denn, der Verkäufer und der Käufer haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle Zahlungen sind in EURO zu leisten, sofern auf der Rechnung keine andere Währung angegeben ist. Ist der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung oder eines fälligen Betrages im Verzug, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und unbeschadet seiner sonstigen Rechte die Lieferung (einschließlich Teillieferungen) von Bestellungen aussetzen oder zurückhalten und vom Käufer Vorauszahlungen für weitere Lieferungen verlangen. Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung des ausstehenden Betrages Eigentum von AquaTeq, auch wenn die Möglichkeit eines Eigentumsvorbehalts an der Ware nicht auf der Rechnung vermerkt wurde.
3) Die in Rechnung gestelltenPreise entsprechen der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste. Die Preise können sich um alle Steuern und Abgaben erhöhen, die sich aus dem Verkauf, der Lieferung oder der Verwendung des Produkts/der Produkte ergeben und für deren Erhebung der Verkäufer gegenüber den Behörden verantwortlich ist oder sein kann, es sei denn, der Käufer legt akzeptable Freistellungsbescheinigungen in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht vor. Der Käufer trägt alle Transport- und Lieferkosten sowie alle Verbrauchs-, Ordnungs-, Gewerbe-, Nutzungs- oder ähnliche Steuern, Zölle, Abgaben, Gebühren oder Zuschläge, die auf das/die gekaufte(n) Produkt(e) anwendbar sind, unabhängig davon, ob diese bereits in Kraft sind oder später von einer in- oder ausländischen Behörde erhoben werden.
4. Gewaehrleistung. DER VERKÄUFER GIBT KEINE GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF EIN PRODUKT AB, MIT AUSNAHME DER BESCHRÄNKTEN GARANTIE VON AQUATEQ, DIE DEM PRODUKT BEIGEFÜGT IST.
5. Lieferung. AquaTeq unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den gewünschten Liefertermin einzuhalten, garantiert jedoch keine Lieferfrist und übernimmt keine Haftung für zusätzliche Kosten oder Schäden, die aus verspäteten, verzögerten oder stornierten Lieferungen resultieren. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer unverzüglich über jede wesentliche Verzögerung und gibt das voraussichtliche neue Lieferdatum an bzw. informiert ihn über die Stornierung der Lieferung, sobald dies praktisch möglich ist. DER VERKÄUFER HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR NUTZUNGSAUSFALL ODER FÜR DIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERZÖGERUNG ODER STORNIERUNG VON BESTELLUNGEN ODER RECHNUNGEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG VON DEN GRÜNDEN.
Alle Produkte werden F.O.B., d.h. ab dem Ursprungsort, versandt, es sei denn, Verkäufer und Käufer haben schriftlich etwas anderes vereinbart, und der Käufer ist für alle Fracht-, Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten ab diesem Ort verantwortlich und trägt diese. Der Verkäufer bestimmt und arrangiert nach eigenem Ermessen die Art und Weise des Transports der Ware(n). Der Käufer trägt das gesamte Verlustrisiko, beginnend mit dem Versand oder der Verteilung des Produkts/der Produkte ab dem Lager oder der Einrichtung des Verkäufers. Zusätzliche Fracht- oder Versandgebühren sind vom Käufer zu zahlen, z. B. für Sendungen mit weniger als einem LKW, Stop-over/Drop-Sendungen, durch den Käufer oder dessen Kunden verursachte Verzögerungen und Standgelder.
Der Käufer oder der Kunde/Vertreter des Käufers ist für eine sorgfältige und vollständige Prüfung der Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung verantwortlich. Fehlmengen oder Fehler in der Bestellung müssen dem Verkäufer innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Lieferung gemeldet werden. Ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers dürfen keine Produkte zurückgeschickt werden.
6. Verzögerungen oder Verzug bei der Lieferung. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Lieferverzögerungen oder -verzug, die auf Umstände oder Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Sekundärboykotte, Aufstände, Kriege, Unfälle, Brände, Überschwemmungen, Explosionen, Vandalismus, staatliche Embargos, Prioritäten oder Vorschriften, Transportverzögerungen, Engpässe bei Arbeitskräften, Treibstoff, Materialien, Vorräten, Energie, Transportmitteln oder Werkzeugkapazitäten, die Auswirkungen des Ausbruchs von COVID-19 oder anderer Epidemien oder andere ähnliche oder unähnliche Ursachen, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar sind oder nicht. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DER VERKÄUFER FÜR STRAFEN ODER ANDERE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH GANZ ODER TEILWEISE AUS DER VERSPÄTETEN ODER NICHT ERFOLGTEN LIEFERUNG VON PRODUKTEN ODER WAREN AN DEN KÄUFER ODER DER ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN KÄUFER, WIE VEREINBART ODER ANDERWEITIG, DURCH DEN VERKÄUFER ERGEBEN.
7. Rücksendungen. AquaTeq akzeptiert die Rückgabe unbenutzter Produkte mit einer Mindestgebühr von fünfzehn Prozent (15%) für die Wiedereinlagerung, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
a. Für alle Rückgaben ist eine RMA-Nummer (Return Material Authorization) erforderlich, die bei AquaTeq angefordert werden kann. Alle RMAs erfordern sachdienliche Informationen wie den Grund für die Rückgabe des Produkts, die Seriennummer, die Bestellnummer usw. RMAs verfallen nach sechzig (60) Tagen;
b. AquaTeq akzeptiert keine Rücksendungen nach Ablauf von sechs (6) Monaten ab dem Kaufdatum, es sei denn, AquaTeq erteilt vorher eine schriftliche Genehmigung;
c. AquaTeq nimmt nur Produkte zurück, die nach eigenem Ermessen von AquaTeq als voll verkaufsfähig eingestuft werden.
d. AquaTeq akzeptiert keine beschädigten, überholten oder speziell angefertigten Teile.
8. Beschränkung der Haftung. DIE IN DIESEN BEDINGUNGEN FESTGELEGTEN RECHTSMITTEL DES KÄUFERS SIND AUSSCHLIESSLICH UND STELLEN DIE EINZIGEN RECHTSMITTEL DES KÄUFERS DAR, WENN DER VERKÄUFER SEINEN VERPFLICHTUNGEN NICHT NACHKOMMT. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEN VERKAUFSBEDINGUNGEN HAFTET DER VERKÄUFER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN AUS VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG) ODER ANDERWEITIG FÜR SCHÄDEN AN EIGENTUM ODER AUSRÜSTUNG, DIE NICHT DURCH DIE HIER VERKAUFTEN PRODUKTE VERURSACHT WURDEN, FÜR GEWINN- ODER EINKOMMENSVERLUSTE, FÜR DEN VERLUST DER NUTZUNG DER PRODUKTE ODER DER ZUGEHÖRIGEN AUSRÜSTUNG, KAPITALKOSTEN, KOSTEN FÜR ERSATZGERÄTE, -EINRICHTUNGEN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, AUSFALLKOSTEN, VERZÖGERUNGEN, ANSPRÜCHE VON KUNDEN DES KÄUFERS ODER ANDERER DRITTER ODER BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE POTENZIELLEN SCHÄDEN VORHERSEHBAR SIND ODER OB DER VERKÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTE KUMULATIVE HAFTUNG DES VERKÄUFERS, DIE SICH AUS DIESEN BEDINGUNGEN ERGIBT, DAMIT ZUSAMMENHÄNGT, DARAUS RESULTIERT ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHT, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE ANSPRÜCHE AUF EINEM VERTRAG, EINER GEWÄHRLEISTUNG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG) ODER ANDERWEITIG BERUHEN, DARF DEN FÜR DAS PRODUKT BEZAHLTEN PREIS NICHT ÜBERSTEIGEN.
9. Änderung. Mit Ausnahme eines wirksamen Händlervertrags stellen diese Geschäftsbedingungen nach dem Willen des Verkäufers und des Käufers einen endgültigen, vollständigen und ausschließlichen Ausdruck der Vereinbarung in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und können ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder ergänzt noch geändert werden. Nichts in diesen Bedingungen kann jedoch einen gültigen Händlervertrag ersetzen, ungültig machen oder ändern.
10. Verzicht. Das Versäumnis einer Partei, auf der strikten Erfüllung einer Vereinbarung, Pflicht, eines Vertrages oder einer Bedingung dieses Vertrages zu bestehen oder ein Recht oder einen Rechtsbehelf auszuüben, das bzw. der sich aus einer Verletzung dieser Vereinbarung ergibt, stellt keinen Verzicht auf eine solche Verletzung einer anderen Vereinbarung, Pflicht, eines Vertrages oder einer Bedingung dar.
11. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Teile dieser Vereinbarung.
12. Meinungsverschiedenheiten. Verkäufer und Käufer bemühen sich nach Treu und Glauben, Streitigkeiten, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, unverzüglich durch Verhandlungen zwischen Vertretern, die zur Beilegung der Streitigkeit befugt sind, beizulegen. Jede Streitigkeit, die nicht durch Verhandlungen oder Schlichtung beigelegt werden kann, kann dann einem zuständigen Gericht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Bedingungen vorgelegt werden. Diese Verfahren sind die ausschließlichen Verfahren zur Beilegung aller derartigen Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
13. Geltendes Recht. Alle Verkäufe, Verkaufsvereinbarungen, Verkaufsangebote, Vorschläge, Bestätigungen und Kaufverträge, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vom Verkäufer angenommene Bestellungen, gelten als Vertrag nach schwedischem Recht, und die Rechte und Pflichten aller Personen sowie die Auslegung und Wirkung aller Bestimmungen dieses Vertrages unterliegen schwedischem Recht und werden nach diesem ausgelegt.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort. Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag, einschließlich seines Abschlusses, ergeben und die nicht gütlich zwischen den Parteien beigelegt werden können, endgültig durch ein Schiedsverfahren gemäß den Regeln für beschleunigte Schiedsverfahren des Schiedsinstituts der Stockholmer Handelskammer beigelegt werden, es sei denn, das Schiedsinstitut bestimmt, dass angesichts der Komplexität der Streitigkeit die regulären Schiedsverfahrensregeln Anwendung finden sollen.
15. Anwaltshonorare. Wird zwischen dem Verkäufer und dem Käufer oder deren persönlichen Vertretern ein Rechtsstreit über eine Bestimmung dieses Vertrages angestrengt, so hat die Partei, die in dem Rechtsstreit obsiegt, neben der Gewährung anderer Rechtsbehelfe Anspruch auf Zuerkennung und Erstattung ihrer Anwaltsgebühren und -kosten in diesem Rechtsstreit.